Energetische Sanierung eines modernen Einfamilienhauses mit Bauplänen und Dämmstoffmustern im Vordergrund passend zur BAFA-Förderung 2026
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BAFA Förderung 2026: Welche Anträge sind noch möglich?

Wer im Jahr 2026 sein Haus energetisch sanieren möchte, kann weiterhin verschiedene Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, stellen. Allerdings hat sich die Förderlandschaft im Juli 2026 verändert. Seit dem 21. Juli gelten neue Bedingungen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Wichtig ist vor allem die Zuständigkeit: Für energetische Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, bestimmte Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bleibt das BAFA zuständig. Der klassische Heizungstausch wird dagegen grundsätzlich über die KfW gefördert.

Wer noch 2026 einen Antrag stellen möchte, sollte deshalb genau prüfen, welche Maßnahme geplant ist und welche Förderstelle dafür zuständig ist.

Was hat sich bei der BAFA Förderung 2026 geändert?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli 2026 angepasst. Die grundlegende Aufteilung zwischen BAFA und KfW ist jedoch erhalten geblieben.

Das BAFA übernimmt weiterhin die Förderung verschiedener energetischer Einzelmaßnahmen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung, Heizungsoptimierung sowie bestimmte Maßnahmen rund um Gebäudenetze.

Die KfW ist dagegen für den eigentlichen Heizungstausch sowie für die systemische Sanierung zum Effizienzhaus beziehungsweise Effizienzgebäude zuständig.

Damit ist die Frage „BAFA oder KfW?“ im Jahr 2026 wichtiger denn je. Wer beispielsweise eine Wärmepumpe als neue Heizung einbauen möchte, muss sich grundsätzlich an die KfW wenden. Wer dagegen die Fassade dämmen oder die Heizungsanlage optimieren möchte, findet die passende Förderung weiterhin beim BAFA.

Diese BAFA-Anträge sind 2026 noch möglich

Für private Hauseigentümer sind vor allem vier Bereiche interessant.

1. Dämmung und Maßnahmen an der Gebäudehülle

Die energetische Sanierung der Gebäudehülle gehört weiterhin zu den BAFA-geförderten Maßnahmen.

Dazu können beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie die Erneuerung von Fenstern und Außentüren gehören. Auch bestimmte Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz können berücksichtigt werden.

Der reguläre Fördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozent möglich sein.

Ein individueller Sanierungsfahrplan kann damit weiterhin interessant sein, wenn eine größere energetische Sanierung geplant wird.

2. Anlagentechnik außerhalb der Heizung

Auch bestimmte technische Anlagen können weiterhin über das BAFA gefördert werden.

Dazu zählen unter anderem Lüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung. Bei Nichtwohngebäuden kommen weitere technische Bereiche hinzu, beispielsweise bestimmte Systeme der Gebäudeautomation oder energieeffiziente Innenbeleuchtung.

Für diese sonstigen Effizienzmaßnahmen gilt ebenfalls grundsätzlich die Kombination aus 15 Prozent Grundförderung und gegebenenfalls 5 Prozent iSFP-Bonus.

3. Heizungsoptimierung

Ein besonders interessanter Bereich ist die Optimierung einer bereits vorhandenen Heizungsanlage.

Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen der Austausch von Heizungspumpen, ein hydraulischer Abgleich, die Optimierung der Regelungstechnik oder die Anpassung der Heizkurve gehören.

Für Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Ein iSFP-Bonus von 5 Prozent kann unter den entsprechenden Voraussetzungen hinzukommen.

Daneben gibt es eine eigene Förderung für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen. Hier liegt der Fördersatz bei 50 Prozent.

4. Gebäudenetze

Auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes fällt weiterhin in den Zuständigkeitsbereich des BAFA.

Hier beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Je nach persönlicher Situation können weitere Boni hinzukommen. Für bestimmte Anschlussfälle gelten eigene Zuständigkeiten und Förderbedingungen.

Gerade bei Mehrfamilienhäusern oder gemeinschaftlichen Wärmeversorgungslösungen kann dieser Förderbereich interessant sein.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026?

Bei den klassischen Effizienzmaßnahmen ist die Grundstruktur relativ übersichtlich:

MaßnahmeGrundförderungmöglicher iSFP-Bonus
Gebäudehülle15 %5 %
Anlagentechnik außer Heizung15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung15 %5 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung bei Biomasse50 %–
Gebäudenetz30 %je nach Voraussetzungen weitere Boni

Die tatsächliche Förderung hängt jedoch immer von der konkreten Maßnahme, den technischen Anforderungen und den maximal anrechenbaren Ausgaben ab.

Deshalb sollte man nicht einfach den Prozentsatz mit den gesamten Kosten einer Sanierung multiplizieren.

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Der iSFP-Bonus hat sich 2026 verändert

Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, kann weiterhin einen zusätzlichen Fördervorteil bringen. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 gelten allerdings strengere Voraussetzungen.

Der 5-prozentige iSFP-Bonus wird bei sonstigen Effizienzmaßnahmen erst relevant, wenn ein bestimmtes Mindestinvestitionsvolumen erreicht wird.

Bei einem Einfamilienhaus müssen dafür grundsätzlich mindestens 30.000 Euro förderfähige Ausgaben im jeweiligen Antrag erreicht werden. Bei größeren Wohngebäuden erhöht sich die erforderliche Summe entsprechend der Zahl der Wohneinheiten.

Wichtig ist außerdem: Mehrere kleinere Anträge können nicht einfach zusammengerechnet werden, um nachträglich die Mindestgrenze für den iSFP-Bonus zu erreichen. Das Mindestinvestitionsvolumen muss im jeweiligen Antrag erreicht werden.

Gleichzeitig kann ein vorhandener iSFP die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben erhöhen. Für sonstige Effizienzmaßnahmen sind bei Wohngebäuden grundsätzlich bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr vorgesehen. Bei entsprechender iSFP-Konstellation kann sich die Grenze auf bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit erhöhen.

Was gilt für den Heizungstausch?

Hier besteht 2026 ein besonders wichtiger Unterschied.

Wer eine alte Heizung durch eine neue Wärmepumpe oder eine andere förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen möchte, stellt den Förderantrag grundsätzlich nicht beim BAFA, sondern bei der KfW.

Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt 30 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Boni möglich sein. Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt für Anträge vom 21. Juli 2026 bis zum 31. Januar 2027 noch 16 Prozentpunkte.

Das bedeutet: Ein Artikel über „BAFA Förderung 2026“ sollte nicht den Eindruck erwecken, dass sämtliche Heizungsförderungen beim BAFA beantragt werden.

BAFA: beispielsweise Dämmung, Fenster, bestimmte Anlagentechnik, Heizungsoptimierung und Gebäudenetze.

KfW: grundsätzlich der eigentliche Heizungstausch sowie die systemische Sanierungsförderung.

Gibt es 2026 eine letzte Frist für BAFA-Anträge?

Eine pauschale Aussage wie „Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“ wäre irreführend.

Entscheidend ist vielmehr, dass die aktuell geltenden Förderbedingungen eingehalten werden und der Antrag rechtzeitig vor dem maßgeblichen Vorhabenbeginn gestellt wird. Die neuen BEG-Bedingungen gelten seit dem 21. Juli 2026.

Bei BAFA-Einzelmaßnahmen läuft das Verfahren grundsätzlich über eine Technische Projektbeschreibung. Zunächst werden Angebote eingeholt und die notwendigen Unterlagen vorbereitet. Anschließend wird der Antrag online beim BAFA eingereicht.

Ein wichtiger Punkt: Mit der Umsetzung kann bei diesen Effizienzmaßnahmen nach Antragstellung grundsätzlich bereits auf eigenes Risiko begonnen werden. Wer allerdings startet, bevor der Antrag gestellt wurde, riskiert die Förderfähigkeit.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wartet daher zumindest die Antragstellung ab und beachtet die konkreten Bedingungen des jeweiligen Fördertatbestands.

Welche Rolle spielt die Energieberatung?

Neben den eigentlichen Sanierungsmaßnahmen gibt es weiterhin die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude, kurz EBW.

Dabei übernimmt der Bund 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beträgt die maximale Förderung 650 Euro. Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei beziehungsweise ab drei Wohneinheiten sind bis zu 850 Euro möglich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften kann zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Erläuterung des Beratungsberichts in einer Eigentümerversammlung vorgesehen sein.

Die Energieberatung ist insbesondere interessant, wenn noch nicht feststeht, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind.

Aus der Beratung kann ein individueller Sanierungsfahrplan entstehen. Dieser kann wiederum bei späteren Einzelmaßnahmen für den iSFP-Bonus relevant sein.

Wer sollte den BAFA-Antrag stellen?

Bei vielen Effizienzmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Das betrifft insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, bestimmte Anlagentechnik und die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes.

Der Ablauf sollte deshalb nicht erst beginnen, wenn die Handwerker bereits auf der Baustelle stehen.

Sinnvoll ist folgende Reihenfolge:

  1. Geplante Sanierungsmaßnahme festlegen.
  2. Förderfähigkeit prüfen.
  3. Fachunternehmen beziehungsweise Energieeffizienz-Experten einbinden.
  4. Angebote und technische Unterlagen erstellen lassen.
  5. Technische Projektbeschreibung erstellen lassen.
  6. Förderantrag beim BAFA einreichen.
  7. Maßnahme entsprechend den Förderbedingungen umsetzen.
  8. Nach Abschluss den technischen Projektnachweis und Verwendungsnachweis einreichen.

Gerade bei größeren Sanierungen kann diese Reihenfolge helfen, teure Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

BAFA Förderung 2026: Was jetzt besonders wichtig ist

Die BAFA-Förderung ist auch im Herbst 2026 nicht abgeschafft. Sie wurde vielmehr innerhalb der reformierten BEG neu eingeordnet.

Wer sein Haus energetisch verbessern möchte, kann weiterhin Zuschüsse für zahlreiche Einzelmaßnahmen beantragen. Besonders relevant sind Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Fenster und Außentüren, bestimmte Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Gebäudenetze.

Beim Heizungstausch sollte dagegen direkt geprüft werden, ob der Antrag bei der KfW gestellt werden muss.

Wer noch 2026 investieren möchte, sollte außerdem nicht nur auf den Fördersatz achten. Die maximal förderfähigen Kosten, technische Mindestanforderungen, der mögliche iSFP-Bonus und der richtige Zeitpunkt der Antragstellung können für die tatsächliche Förderung entscheidend sein.

Für aktuelle Details sind deshalb die offiziellen Informationen von BAFA und BMWE / Energiewechsel maßgeblich. Die derzeitigen BEG-Regelungen gelten seit dem 21. Juli 2026.

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