Wer 2026 ein Haus energetisch sanieren, eine neue Heizung einbauen oder eine Immobilie kaufen möchte, kann auf verschiedene Förderangebote der KfW zurückgreifen. Allerdings sind die Programme nicht alle für dieselben Vorhaben gedacht. Besonders bei energetischen Sanierungen kommt es darauf an, ob eine einzelne Maßnahme oder eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus geplant ist.
Zusätzlich wurden die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude im Juli 2026 angepasst. Deshalb sollten Informationen aus älteren Ratgebern nicht ohne Prüfung auf ein aktuelles Vorhaben übertragen werden. Die KfW hat die Bedingungen für den Wohngebäude-Kredit 261 zum 21. Juli 2026 geändert. (KfW)
Im Folgenden zeigen wir, welche KfW-Programme für private Hausbesitzer besonders interessant sein können und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.
Welche KfW-Förderungen sind für Hausbesitzer wichtig?
Für Eigentümer und Käufer von Wohnimmobilien kommen je nach Vorhaben insbesondere diese Programme infrage:
| Programm | Typischer Einsatz |
|---|---|
| KfW 261 | Energetische Komplettsanierung zum Effizienzhaus |
| KfW 458 | Neue klimafreundliche Heizung |
| KfW 358/359 | Ergänzungskredit für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen |
| KfW 270 | Photovoltaik, Speicher und weitere Anlagen für erneuerbare Energien |
| KfW 124 | Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie |
| KfW 308 „Jung kauft Alt“ | Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen |
Welche Förderung tatsächlich genutzt werden kann, hängt immer von den persönlichen Voraussetzungen, dem Gebäude und der geplanten Maßnahme ab.
KfW 261: Für die umfassende energetische Sanierung
Der Wohngebäude-Kredit 261 ist besonders relevant, wenn ein bestehendes Haus nicht nur an einer Stelle verbessert, sondern umfassend zum Effizienzhaus saniert werden soll.
Gefördert werden unter anderem energetische Sanierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass das Gebäude eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe erreicht. Seit der Anpassung vom 21. Juli 2026 sind unter anderem die Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70 und 85 in Kombination mit der Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse sowie entsprechende Denkmal-Stufen vorgesehen. (KfW)
Der maximale Förderkredit beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe kann außerdem ein Tilgungszuschuss gewährt werden. (KfW)
Beispielsweise gelten aktuell folgende Tilgungszuschüsse:
- Effizienzhaus 40 EE: 10 Prozent, maximal 15.000 Euro
- Effizienzhaus 40 NH: 15 Prozent, maximal 22.500 Euro
- Effizienzhaus 55 EE: 5 Prozent, maximal 7.500 Euro
- Effizienzhaus 55 NH: 10 Prozent, maximal 15.000 Euro
- Effizienzhaus 70 NH: 5 Prozent, maximal 7.500 Euro
- Effizienzhaus 85 NH: 5 Prozent, maximal 7.500 Euro
Für bestimmte Gebäude können zusätzliche Boni vorgesehen sein. Beim sogenannten Worst Performing Building kann beispielsweise ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 10 Prozentpunkten möglich sein. Für bestimmte serielle Sanierungen kann ein zusätzlicher Bonus von 15 Prozentpunkten gelten. (KfW)
Was bedeutet der Tilgungszuschuss?
Ein Tilgungszuschuss wird nicht einfach als Geldbetrag auf das eigene Konto überwiesen. Stattdessen reduziert er den zurückzuzahlenden Kreditbetrag.
Das macht einen wichtigen Unterschied zu einem klassischen Zuschuss.
Wer beispielsweise einen förderfähigen Kredit aufnimmt und nach Abschluss der Sanierung einen Tilgungszuschuss erhält, muss einen entsprechenden Teil des Darlehens nicht zurückzahlen.
KfW 458: Förderung für eine neue Heizung
Wer lediglich seine Heizungsanlage austauschen möchte, sollte sich das KfW-Programm 458 ansehen.
Die Heizungsförderung für Privatpersonen unterstützt den Kauf und Einbau bestimmter klimafreundlicher Heizsysteme beziehungsweise den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Je nach Voraussetzungen können weitere Boni hinzukommen. (KfW)
Für ein Einfamilienhaus werden grundsätzlich Kosten bis zu 30.000 Euro berücksichtigt. Der maximale Zuschuss beträgt dabei grundsätzlich 70 Prozent der förderfähigen Kosten; bei der aktuellen Förderstruktur können bestimmte Konstellationen höhere rechnerische Bonusanteile ausweisen, die durch die jeweilige Förderobergrenze begrenzt werden. (KfW)
Zu den möglichen Zusatzförderungen gehören unter anderem:
- Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Einkommensbonus
Der Effizienzbonus kann bei bestimmten Wärmepumpen zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden. Voraussetzung ist unter anderem die Nutzung bestimmter Wärmequellen oder eines natürlichen Kältemittels. (KfW)
Wer kann den Einkommensbonus erhalten?
Der Einkommensbonus richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit entsprechend niedrigem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Nach den aktuellen Angaben der KfW kann der Bonus beispielsweise bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro relevant sein. Die genaue Höhe hängt von der Einkommensgrenze und der persönlichen Situation ab. (KfW)
Wichtig ist deshalb, nicht einfach mit einem pauschalen Fördersatz zu kalkulieren. Die tatsächliche Förderung sollte anhand der persönlichen Voraussetzungen geprüft werden.
KfW 358 und 359: Ergänzungskredit für Sanierungsmaßnahmen
Nicht jede energetische Sanierung wird ausschließlich über einen einzelnen KfW-Kredit finanziert.
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen gibt es den Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359. Er kann interessant sein, wenn beispielsweise für eine energetische Einzelmaßnahme bereits ein Zuschuss von KfW oder BAFA bewilligt wurde, die Kosten aber über den Zuschuss hinaus finanziert werden müssen.
Der Kredit kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass bereits eine entsprechende Zuschusszusage beziehungsweise Bewilligung vorliegt und diese nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. (KfW)
Damit kann der Ergänzungskredit beispielsweise die Finanzierung einer größeren energetischen Modernisierung erleichtern.
Er ersetzt allerdings nicht die eigentliche Zuschussförderung. Vielmehr baut er darauf auf.
KfW 270: Photovoltaik und erneuerbare Energien
Wer eine Photovoltaikanlage, einen Batteriespeicher oder eine andere Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien plant, kann auch das Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) prüfen.
Das Programm ist nicht ausschließlich auf klassische Sanierungsmaßnahmen beschränkt. Gefördert werden unter anderem Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie bestimmte Speicher. Dazu können beispielsweise Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gehören. Auch Wärmepumpen und Solarthermieanlagen werden in bestimmten Konstellationen genannt. (KfW)
Der Kredit kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren, wobei die konkreten Konditionen vom jeweiligen Vorhaben und Finanzierungspartner abhängen. (KfW)
Wichtig: Bei einer Photovoltaikanlage ist außerdem zu prüfen, welche weiteren Fördermöglichkeiten auf Landes-, kommunaler oder anderer Ebene bestehen.
KfW 124: Wenn ein Haus gekauft oder gebaut wird
Nicht jede KfW-Förderung betrifft ausschließlich energetische Sanierungen.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 richtet sich an Privatpersonen, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen oder bauen möchten.
Der Kreditbetrag kann bis zu 100.000 Euro betragen. Beim Kauf können neben dem Kaufpreis unter anderem bestimmte Modernisierungs- und Instandsetzungskosten sowie Kaufnebenkosten berücksichtigt werden. (KfW)
Das Programm kann daher auch für Käufer interessant sein, die eine Immobilie erwerben und anschließend weitere Arbeiten durchführen möchten.
Allerdings müssen die jeweiligen Voraussetzungen eingehalten werden. Eine bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahme kann beispielsweise nicht nachträglich einfach in eine Förderung umgewandelt werden. (KfW)
KfW 308: „Jung kauft Alt“ für Familien
Familien, die eine ältere und energetisch schlechte Bestandsimmobilie kaufen möchten, sollten 2026 außerdem das Programm „Jung kauft Alt“ beachten.
Hier gab es im August 2026 eine wichtige Änderung. Seit dem 3. August 2026 können Familien mit Kindern für den Kauf einer entsprechend sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie höhere Kreditbeträge erhalten.
Die KfW nennt aktuell:
- 140.000 Euro bei einem Kind
- 160.000 Euro bei zwei Kindern
- 180.000 Euro bei drei oder mehr Kindern
Voraussetzung ist unter anderem, dass die gekaufte Immobilie anschließend energetisch saniert wird. Die KfW hat außerdem die Möglichkeit erweitert, die notwendige energetische Sanierung in Form von Einzelmaßnahmen durchzuführen. (KfW)
Für Familien kann dieses Programm deshalb besonders interessant sein, wenn der Kauf eines älteren Hauses mit einer anschließenden energetischen Modernisierung verbunden werden soll.
Welche Förderung passt zu welchem Vorhaben?
Die Auswahl lässt sich zunächst anhand des geplanten Projekts eingrenzen.
Sie möchten ein bestehendes Haus umfassend energetisch sanieren?
Dann ist KfW 261 interessant. Das Ziel ist eine förderfähige Effizienzhaus-Stufe.
Sie möchten nur die Heizung austauschen?
Dann kommt insbesondere KfW 458 infrage.
Sie haben bereits einen Zuschuss für eine energetische Einzelmaßnahme erhalten und benötigen zusätzliche Finanzierung?
Dann kann der Ergänzungskredit 358/359 relevant sein.
Sie möchten eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher finanzieren?
Dann kann KfW 270 geprüft werden.
Sie kaufen oder bauen ein selbst genutztes Eigenheim?
Dann ist KfW 124 eine mögliche Finanzierungsoption.
Sie sind eine Familie und kaufen ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude?
Dann sollte zusätzlich geprüft werden, ob KfW 308 „Jung kauft Alt“ passt.
Warum die Reihenfolge bei der Antragstellung wichtig ist
Einer der wichtigsten Punkte bei Förderprogrammen lautet: Nicht einfach mit den Arbeiten beginnen und anschließend nach einer Förderung suchen.
Bei KfW 261 muss der Förderantrag beispielsweise grundsätzlich vor Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise vor bestimmten verbindlichen Verträgen gestellt werden. Die KfW beschreibt dafür konkrete Möglichkeiten, etwa aufschiebende oder auflösende Bedingungen in Verträgen. (KfW)
Auch beim KfW-Kredit 270 muss der Antrag grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise vor dem Abschluss eines rechtlich bindenden Vertrags gestellt werden. (KfW)
Deshalb sollte die Förderung bereits während der Planungsphase berücksichtigt werden.
Welche Rolle spielt ein Energieeffizienz-Experte?
Bei einer umfassenden Sanierung nach KfW 261 ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Dieser unterstützt unter anderem bei der Planung der energetischen Maßnahmen und erstellt die erforderlichen Bestätigungen für die Förderung. (KfW)
Auch bei der Heizungsförderung und anderen energetischen Maßnahmen können je nach Vorhaben Fachleute beziehungsweise bestimmte technische Nachweise erforderlich sein.
Die Kosten für Planung und Baubegleitung sollten deshalb von Anfang an in die Finanzierungsplanung aufgenommen werden.
Bei KfW 261 wird die energetische Baubegleitung zusätzlich gefördert. Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser können beispielsweise bis zu 10.000 Euro Kredit für die Baubegleitung mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent vorgesehen sein. (KfW)
Kann man verschiedene Förderungen kombinieren?
Eine Kombination verschiedener Förderangebote kann möglich sein, aber nicht jede Maßnahme darf beliebig mehrfach gefördert werden.
Die konkrete Kombination hängt unter anderem davon ab, welche Kosten angesetzt werden und welches Förderprogramm verwendet wird.
Ein Beispiel ist die Verbindung unterschiedlicher Finanzierungsbausteine bei einem Immobilienkauf oder einer Sanierung. Die KfW zeigt selbst Fälle, in denen beispielsweise das Wohneigentumsprogramm 124 mit einer energetischen Förderung kombiniert wurde. (KfW)
Bei einer konkreten Finanzierung sollte deshalb geprüft werden, welche Programme sich ergänzen und welche Kosten jeweils zugeordnet werden können.
Was sollten Hausbesitzer vor dem Antrag prüfen?
Vor einer Förderanfrage empfiehlt sich eine kurze Checkliste.
1. Sanierungsziel festlegen
Zuerst sollte klar sein, was überhaupt geplant ist. Geht es um die Heizung, Dämmung, Fenster, Photovoltaik oder eine komplette energetische Sanierung?
2. Gebäude analysieren
Bei größeren Vorhaben sollte der energetische Zustand des Hauses professionell untersucht werden.
3. Förderprogramm auswählen
Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, welches KfW- oder BAFA-Programm zum Vorhaben passt.
4. Förderfähigkeit prüfen
Nicht jede Ausgabe ist automatisch förderfähig. Auch technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden.
5. Antrag richtig vorbereiten
Je nach Programm sind Energieeffizienz-Experten, Finanzierungspartner oder weitere Beteiligte erforderlich.
6. Erst danach Verträge und Arbeiten starten
Dieser Punkt ist besonders wichtig. Ein zu früher Beginn kann die Förderfähigkeit gefährden.
FAQ zur KfW-Förderung 2026
Welche KfW-Förderung ist für eine energetische Sanierung am wichtigsten?
Bei einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus ist KfW 261 besonders relevant. Für einen reinen Heizungstausch kommt dagegen insbesondere KfW 458 infrage. (KfW)
Wie viel KfW-Förderung gibt es 2026?
Das hängt vom Programm und vom Vorhaben ab. Bei KfW 261 sind bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit möglich. Bei KfW 458 hängt der Zuschuss von den förderfähigen Kosten und den persönlichen Voraussetzungen ab. (KfW)
Gibt es 2026 noch eine Förderung für Wärmepumpen?
Ja. Die KfW-Heizungsförderung 458 unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Wärmepumpen. Neben der Grundförderung können weitere Boni möglich sein. (KfW)
Was ist „Jung kauft Alt“?
„Jung kauft Alt“ ist ein KfW-Förderprogramm für Familien mit Kindern beziehungsweise Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren. Die Förderbeträge wurden zum 3. August 2026 erhöht. (KfW)
Kann man KfW-Förderung auch für Photovoltaik nutzen?
Das Programm KfW 270 kann unter den entsprechenden Voraussetzungen zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen, Speichern und weiteren Anlagen für erneuerbare Energien genutzt werden. (KfW)
Muss man einen Förderantrag vor Beginn der Sanierung stellen?
In vielen Fällen ja. Die konkreten Vorgaben unterscheiden sich je nach Programm. Bei KfW 261 muss der Antrag grundsätzlich vor Beginn der geförderten Arbeiten beziehungsweise vor bestimmten verbindlichen Verträgen gestellt werden. (KfW)
Die passende Förderung hängt vom Sanierungsziel ab
Die KfW-Förderung 2026 bietet Hausbesitzern verschiedene Möglichkeiten, eine energetische Modernisierung oder den Erwerb einer Immobilie finanziell zu unterstützen. Entscheidend ist jedoch nicht, möglichst viele Programme miteinander zu kombinieren, sondern das richtige Programm für das konkrete Vorhaben zu finden.
Für eine umfassende energetische Sanierung ist KfW 261 ein wichtiger Baustein. Beim Heizungstausch steht KfW 458 im Mittelpunkt, während der Ergänzungskredit 358/359 zusätzliche Finanzierung nach einer bewilligten Einzelmaßnahmenförderung ermöglichen kann. Für erneuerbare Energien kommt KfW 270 infrage. Käufer selbst genutzter Immobilien können außerdem KfW 124 prüfen, während Familien mit sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden das aktualisierte Programm „Jung kauft Alt“ berücksichtigen sollten. (KfW)
Da sich Förderbedingungen und Zinssätze ändern können, sollte vor einer konkreten Investitionsentscheidung immer der aktuelle Stand des jeweiligen Programms geprüft werden. Besonders wichtig ist, die Förderfähigkeit vor der Beauftragung von Handwerkern oder dem Abschluss bindender Verträge zu klären. So lässt sich vermeiden, dass eine eigentlich sinnvolle Sanierung durch einen Fehler bei der Antragstellung unnötig teuer wird.
