Ein Balkonkraftwerk mit 800 Watt ist in Deutschland längst mehr als nur eine kleine Solaranlage für den Balkon. Seit der gesetzlichen Änderung im Jahr 2024 können Steckersolargeräte unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 VA betrieben werden. Gleichzeitig darf die installierte Modulleistung innerhalb der Sonderregelungen bis zu 2.000 Watt betragen
Balkonkraftwerk 800 Watt
Balkonkraftwerk anmelden 2026: Was ist Pflicht, was ist optional?
Ein Balkonkraftwerk ist 2026 deutlich einfacher anzumelden als noch vor einigen Jahren. Für ein sogenanntes Steckersolargerät innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen entfällt grundsätzlich die separate Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber. Pflicht bleibt jedoch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Für Mieter und Wohnungseigentümer können außerdem Zustimmungen sowie technische und baurechtliche Vorgaben relevant sein.