Ein Balkonkraftwerk ist 2026 deutlich einfacher anzumelden als noch vor einigen Jahren. Für ein sogenanntes Steckersolargerät innerhalb der gesetzlichen Leistungsgrenzen entfällt grundsätzlich die separate Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber. Pflicht bleibt jedoch die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Für Mieter und Wohnungseigentümer können außerdem Zustimmungen sowie technische und baurechtliche Vorgaben relevant sein.